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AGBs

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen

Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteilestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

 

4. Gewährleistung

Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.

Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachstehenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrags ist ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistung auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

 

5. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

 

6. Rechnungen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.

Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

 

Gerichtstand für beide Teile ist Stuttgart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung beziehungsweise bei der Bestätigung eines Angebots von Thomas Effmert wirksam, sofern nicht andere oder zusätzliche Regelungen schriftlich getroffen werden.

 

Sollte eine dieser Vereinbarungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an diese Stelle treten. Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Diese sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen.